Besondere Vorschriften
1.) Das Fischen darf vom Inhaber einer Angelkarte mit zwei Angelgerten vom Ufer ausgeübt werden.
2.) Die Karte ist auf Verlangen den Kontrollpersonen vorzuzeigen
3.) Das Fischwasser beginnt bei Strom-km 2.363,80 (beim Friesheimer Kirchtum) und endet bei Strom-km 2.370,20 (oberhalb der Donaustaufer Brücke) Gefischt werden darf auf beiden Ufern. Die gesetzten Betonsteine mit dem Zeichen "F.G." sind zu beachten. Ferner dürfen an der Umgehungsstraße Donaustauf der Schöpfwerksweiher und die zwei Weiher nördlich der Umgehungsstraße befischt werden, ebenso der Friesheimer Weiher (außerhalb des Dammes)
4.) Das Fischen ist verboten von der Donaubrücke aus. Im Donaustaufer Altwasser (Steinwurf beim Altwasserablauf ist Grenze), im Sarchinger Schöpfwerksweiher und im Friesheimer Biotop (Innerhalb des Dammes).
5.)Angeln von den Inseln aus ist nicht gestattet.
6.) "Eisfischen" ist lediglich im Friesheimer Altwasser erlaubt.
7.) Die Benutzung eines Kahnes ist verboten.
8.) Das Angelstecken bei Nacht, die Benützung von Legangeln und Reusen und das Fischen mit Netzen jeglicher Art ist verboten.
9.) Der Verkauf von Fischen ist dem Angler nicht gestattet.
10.) Als Mindestmaß und Schonzeiten gelten die allgemeinen Bestimmungen der Landesfischerei-Ordnung mit Ausnahme von:
Rute:Schonmaß 35 cm - Schonzeit 01.12. -31. 01.
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